Sex und das Gesetz

sexuelle Rechte

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Ab welchem Alter darf ich in Österreich Sex haben?

Ab deinem 14. Geburtstag sind sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr erlaubt, egal um wie viele Jahre die andere Person älter ist als du.

Gesetzlich sind sexuelle Beziehungen erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt. Dabei wird zwischen sexuellen Kontakten mit und ohne Geschlechtsverkehr unterschieden.

Was bedeutet Geschlechtsverkehr?

Unter Geschlechtsverkehr versteht das Gesetz, wenn der Penis in die Vagina, den Mund oder den After eindringt.

Vaginalsex

Der Penis wird in die Vagina eingeführt und die Vagina nimmt den Penis aktiv auf.

Oralsex

Jemanden mit dem Mund befriedigen.

Analsex

Der Penis wird in den After eingeführt.

Sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr

Über 14 Jahre

Solange alle Beteiligten Lust haben und der sexuellen Handlung zustimmen, ist Geschlechtsverkehr (Vaginalsex, Analsex und Oralsex) erlaubt.

Diese Altersgrenze gilt für alle, egal ob homo-, hetero-, bi- oder pansexuell.

Unter 14 Jahre

Unter 14 Jahren sind sexuelle Kontakte vom Gesetz verboten.

Ausnahmen

  1. Sind alle Beteiligten unter 14, so ist Sex zwar nicht erlaubt, da aber alle noch nicht strafmündig sind (erst mit 14 Jahren), wird auch niemand bestraft.
  2. Ist die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und die andere nicht älter als 16 Jahre, ist der Geschlechtsverkehr erlaubt.

Sexuelle Kontakte ohne Geschlechtsverkehr

Ist die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt und die andere nicht älter als 16 Jahre, sind sexuelle Kontakte ohne Geschlechtsverkehr erlaubt.

Das bedeutet:

  • sich gegenseitig zu berühren
  • zu kuscheln
  • sich gegenseitig zu streicheln – auch bis zum Orgasmus
  • oder sich zu küssen

Manchmal wird dafür auch der Begriff „Petting“ verwendet.

 

 

Ist Oralsex Geschlechtsverkehr?

Ja, Oralsex/Oralverkehr ist auch eine Form von Geschlechtsverkehr. Deshalb gelten auch die gleichen Altersgrenzen wie bei Vaginal- und Analverkehr.

Überblick über die gesetzliche Lage weltweit

Nicht immer sind die Regelungen ganz einfach zu verstehen und Gesetze können sich ändern. Wann und ob es überhaupt Ausnahmen vor dem Schutzalter (close-in-age exemptions) gibt, ist nicht immer sofort klar zu bestimmen.

Oft gibt es auch Unterschiede im Umgang mit Homo-, Bi-, und Pansexualität.

Wenn du ganz genau wissen willst, was in einem bestimmten Land gilt, solltest du dich selbst genauer über die jeweiligen Jugendschutzgesetze informieren.

https://www.ageofconsent.net/ (Seite nur auf Englisch)

Regelung in Deutschland

Schutzalter: 14 Jahre

Ausnahmen: keine Ausnahmen so wie in Österreich

Besondere Regelungen bei Gegenleistungen, wenn eine Person über 18 und die andere unter 16 Jahre alt ist (z. B. Einladung ins Kino oder das Überlassen von Süßigkeiten kann schon als Gegenleistung für Sex gelten und somit strafbar sein).

Altersgrenzen im Sexualstrafrecht (Deutschland)

Regelung in der Schweiz

Schutzalter: 16 Jahre

Ausnahmen: „Mit allen Menschen, die nicht mehr als drei Jahre älter oder jünger sind als du, darfst du sexuelle Erfahrungen machen, auch wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist.“ (Zitat: tschau.ch 11.02.2022)

www.tschau.ch  Schutzalter (Schweiz)

Gesetzestexte zu sexuellen Handlungen mit Jugendlichen (Schweiz)

 

Gesetzliche Regelungen in anderen Ländern

In anderen Ländern gelten oft andere Gesetze! Hier findest du eine Übersicht zu den Regelungen in allen Ländern der Welt und den geltenden Schutzaltern.

de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Länder, in denen Geschlechtsverkehr ab 14 erlaubt ist.

Deutschland, Liechtenstein, Italien, Ungarn, Bosnien, Serbien, Albanien, Bulgarien

Länder, in denen Geschlechtsverkehr ab 15 erlaubt ist.

Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Rumänien

Länder, in denen Geschlechtsverkehr ab 16 erlaubt ist.

Schweiz, Russland, United Kingdom

Länder, in denen Geschlechtsverkehr ab 18 erlaubt ist.

Türkei

Was muss ich beachten, wenn ich Sex im Ausland habe?

Du musst immer die Gesetze einhalten, die für das jeweilige Land gelten. Das bedeutet, wenn du im Ausland mit jemandem Sex hast, dann kann es sein, dass es nach österreichischem Gesetz erlaubt ist, aber nach den Regelungen des anderen Landes bestraft werden kann.

Verboten!

  • Sex mit einer Person, die schläft, bewusstlos oder wehrlos ist (auch wegen zu viel Alkohol)
  • Sex, zu dem man durch Drohungen oder Gewalt gezwungen wird (auch vom eigenen Partner* oder der eigenen Partnerin*)
  • Sex mit unter 18-Jährigen, für den bezahlt wird (Prostitution/Sexarbeit)
  • Autoritätspersonen/Aufsichtspersonen dürfen mit Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen stehen, keinen Sex haben, auch wenn beide das wollen (z. B. Lehrer*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen)
  • Sex mit Verwandten, wie z. B. Geschwistern, Eltern, Großeltern, usw.

Dürfen meine Eltern mir etwas verbieten, was das Gesetz erlaubt?

Das Gesetz regelt, was erlaubt ist und was nicht. Deine Eltern können das anders sehen und dürfen strengere Regeln aufstellen. Diese Regeln können aber nicht über Gericht eingeklagt werden. Das bedeutet, deine Eltern können deine*n Freund*in nicht anzeigen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass ihr Sex habt. Solange ihr euch an die gesetzlichen Regelungen haltet. Sie dürfen dir aber auch nicht etwas erlauben, was vom Gesetz her verboten ist.

Du bestimmst, ob du Sex haben möchtest!

Auch wenn etwas gesetzlich erlaubt ist, heißt das nicht, dass du es machen musst. Du bestimmst, ob, wann und mit wem du Sex haben möchtest. Oder ob du vielleicht auch gar keinen Sex haben magst!

Altersunterschied in der Liebe

In diesem Artikel von „Rat auf Draht“ findest du noch mehr Informationen zu diesem Thema.

rataufdraht.at/altersunterschied-in-der-liebe

RECHT sexy

In dieser Broschüre von „Hazissa“ findest du die rechtlichen Grundlagen zu Sexualität und sexualisierter Gewalt zusammengefasst.

PDF 34 MB

Infos zum Jugendschutz

Auf der Seite von Jugendportal findest du viele Informationen zum Thema „Jugendschutz“.

jugendportal.at/jugendschutz-recht

 

Quellen:

www.oesterreich.gv.at

Erster Sex und große Liebe – Tipps und Infos für junge Leute (Broschüre, Hrsg.: Österreichische Jugendinfos, 2015)