Sex, Gesetz und Medien

Alles, was Recht ist

Alles, was Recht ist

 

Wenn du 14 Jahre alt bist, darfst du in Österreich ganz legal Sex haben.
Natürlich nur, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind.
Unser Überblick über Sex und das Gesetz.

Egal ob du es schon eilig hast oder du dir noch Zeit lassen willst: Pünktlich zu deinem 14. Geburtstag giltst du in Österreich als sexuell mündig. Das bedeutet, du kannst selbst entscheiden, ob du Geschlechtsverkehr haben möchtest – oder eben auch nicht. Und dabei gibt’s keine Alterseinschränkung nach oben hin. Heißt: Du könntest, wenn ihr das beide wollt, auch mit jemandem schlafen, der zum Beispiel über 20 Jahre alt ist.
Als Geschlechtsverkehr versteht man grundsätzlich sexuelle Kontakte zu anderen Personen, bei denen der Penis in die Vagina eingeführt wird (Vaginalsex), der Penis oder die Vulva mit dem Mund befriedigt wird (Oralsex) oder der Penis in den After eingeführt wird (Analsex). So sagen zumindest wir Sexpert*innen dazu. Du verwendest dafür vielleicht andere Wörter.

Die Sache mit dem Altersunterschied

Vielleicht hast du mal von einer Regel gehört, dass Jugendliche nur dann Sex haben dürfen, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt? Auch das stimmt. Die Regel gilt allerdings für Jugendliche, die noch 13 Jahre alt sind. Als 13-Jährige*r ist Sex nur dann erlaubt, wenn die ältere Person maximal 16 Jahre alt ist.
Noch einmal anders gestaltet sich die Situation für alle 12-Jährigen. Für sie sind sexuelle Kontakte ohne Geschlechtsverkehr erlaubt: also küssen, streicheln, mit der Hand befriedigen. Der*die Ältere darf aber nicht älter als 16 Jahre sein. Diese Gesetze gelten für alle Personen und alle sexuelle Orientierungen. Aber Achtung! In anderen Ländern gelten oft andere Gesetze. Wenn du also im Ausland mit jemandem Sex hast, dann kann es sein, dass es nach österreichischem Gesetz erlaubt ist, aber nach den Regelungen des anderen Landes bestraft werden kann. Am besten du informierst dich vorher.

 

Gesetzliche Regelungen in anderen Ländern

In anderen Ländern gelten oft andere Gesetze! Hier findest du eine Übersicht zu den Regelungen in allen Ländern der Welt und den geltenden Schutzaltern.

Schutzalter

Und wenn ich keine Lust hab’?

Nur weil es gesetzlich erlaubt ist, müssen Jugendliche mit 14 Jahren noch lange keinen Sex haben wollen. Manche verspüren früher Lust darauf, manche erst viel später. Finde für dich heraus, was für dich passt. Bei „Rat auf Draht“ haben wir einen Fragebogen gefunden, der dir dabei helfen könnte, zu erkennen, ob du dich schon bereit für Sex fühlst. Das erste Mal – bin ich schon bereit dafür?
Wenn du dir überhaupt nicht vorstellen kannst, Sex zu haben, ist das völlig okay. Du kannst dich im Moment so fühlen, vielleicht ändert es sich auch nicht. Auch das ist in Ordnung. Es gibt Menschen, die keine sexuelle Anziehung fühlen oder ihr nicht nachgehen wollen. Diese sexuelle Orientierung wird asexuell genannt – und auch das kann eben eine Vorliebe sein.

Nur „Ja“ heißt „Ja“

Du möchtest gerne Sex haben, alles klar. Aber will das deine*dein Partner*in auch? Darüber müsst ihr unbedingt reden. Dabei darf kein Druck oder Zwang ausgeübt werden. Auch dann nicht, wenn die andere Person noch unsicher ist. Das gilt auch für den Fall, dass ihr euch zuerst einig wart, später aber nicht mehr. Wenn es für die andere Person plötzlich nicht mehr passt, musst du das akzeptieren, auch wenn du selbst große Lust auf Sex hättest. Im Englischen sagt man „consent“ dazu, also Zustimmung. Den Begriff hast du eventuell schon einmal gehört. Hier wird der Begriff ganz genau erklärt, eigentlich ist es aber ganz einfach:

 

Wenn ihr euch darüber einig seid, dass ihr gerne miteinander schlafen möchtet, trau dich ruhig, weitere Themen anzusprechen. Egal ob es um Vorlieben, Wünsche oder No-Gos, Verhütungsmittel (hier gibt’s eine Übersicht Sexgesund – Verhütungsmittel) oder um den Schutz vor Infektionen geht, es ist wichtig, dass ihr eure Ansichten teilt. Nur so könnt ihr herausfinden, wo ihr einer Meinung seid und wo nicht und gemeinsam einen Weg finden, der sich für euch beide gut anfühlt. Denn auch das gehört zu sexuellen Mündigkeit dazu.

 

 

WAS IMMER VERBOTEN IST:

• Sex, zu dem man durch Drohungen oder mit Gewalt gezwungen wird (auch von Partner*innen)
• Sex mit einer Person, die schläft, bewusstlos oder wehrlos ist (auch durch zu viel Alkohol)
• Sex, für den bezahlt wird (für unter 18-Jährige)
• Autoritätspersonen/Aufsichtspersonen dürfen mit Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen stehen, keinen Sex haben, auch wenn beide das wollen (z. B. Lehrer*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen)
• Sex mit Verwandten (Geschwister, Eltern, Großeltern)