Sex, Gesetz und Medien

Pornos, Strafen & Inkognitotabs

Pornos schauen dürft ihr, wenn ihr über 18 Jahre alt seid. Aber wer kontrolliert das und was für Strafen gibt es?

 

Fangen wir mit euren Erziehungsberechtigten an. In den meisten Fällen sind das eure Eltern. Die sind für euch verantwortlich, wenn ihr noch nicht volljährig seid.

 

Wie ihr Technik nutzt,

welche Vereinbarungen ihr da mit euren Eltern habt und was für eine Strafe ihr von ihnen bekommen würdet, das können wir euch nicht sagen. Da kennt ihr euch besser aus. Wir stellen uns das Gespräch aber nicht sonderlich angenehm vor ;)

 

Eure Eltern können aber bestraft werden, wenn ihr Pornos schaut. Wieso?

 

Weil im Jugendgesetz steht, dass euch „pornografische Darstellungen nicht zugänglich gemacht werden“ dürfen. Heißt was? Eure Eltern haben vermutlich für euer Handy und den Internetzugang bezahlt und können eben für eure Handlungen verantwortlich gemacht werden.

 

Eine wirkliche offizielle Kontrolle ist kaum möglich. Wenn herauskommt, dass zu junge Menschen Pornos geschaut haben, dann ist das meistens innerhalb der Familie oder zum Beispiel auch in der Schule, weil die Pornos weiter gezeigt werden, weiß Mario Wünsch von der Fachabteilung für Gesellschaft beim Land Steiermark: „Eigentlich brauchen wir eine globale Lösung. Bundesländer und Länder können Regelungen treffen, aber die Umsetzbarkeit bleibt schwierig.“

 

Strafe ja, Gericht nein

 

Vor Gericht müsst ihr nicht, wenn ihr unter 18 Pornos schaut und das bekannt wird. Es gibt aber Strafen, sogenannte Verwaltungsstrafen, die je nach Bundesland anders sind. In der Steiermark sind es Geldstrafen bis 300 Euro, Sozialstunden, die ihr leisten müsst, oder ihr müsst an einer Beratung oder Schulung teilnehmen. Eure Erziehungsberechtigten können von der Behörde verständigt werden. Vor den Eltern geheim halten könnt ihr das also schwer.

 

Wichtiger Hinweis!

Wir sprechen in diesem Artikel immer von Pornos, für die ihr zu jung seid, die aber für Erwachsene erlaubt sind. Illegale Pornos schauen, also zum Beispiel Kinderpornografie, ist immer verboten, egal wie alt ihr seid. Da schalten sich die Gerichte ein und es gibt schwere Strafen.

 

Strafmündig seid ihr in Österreich übrigens, wenn ihr 14 Jahre seid. Dann könnt ihr nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen bestraft werden. Wenn ihr unter 14 Jahre alt seid, könnt ihr von offiziellen Stellen nicht bestraft werden, von euren Eltern schon. Und eure Eltern können bestraft werden, auch wenn ihr unter 14 seid.

 

Inkognito? VPN?

Weil wir die Frage immer wieder bekommen

ein kurzer Ausflug ins Thema Internet und Nachverfolgbarkeit.

 

Den Inkognito-Modus, den eigentlich alle Browser anbieten, kennt ihr bestimmt. Wenn ihr inkognito surft, wird der Verlauf nicht gespeichert und auch keine Cookies. Die IP Adresse ändert sich aber nicht. Heißt also: wenn noch jemand das gleiche Gerät verwendet, sieht die Person nicht, auf welchen Seiten ihr inkognito wart. Wenn aber zum Beispiel eine offizielle Ermittlung gegen eine Website mit Kinderpornos eingeleitet wird und die Websitebesucher angeschaut werden, können auch Inkognito-Zugriffe einem Gerät und damit einer Adresse zugeordnet werden.

 

VPN ist die Abkürzung für virtuelles privates Netzwerk. Wenn du über eine VPN surfst, hast du eine Zwischenstation eingebaut: Dein Rechner greift nicht mehr direkt auf die von dir aufgerufenen Seiten zu, sondern sagt dem VPN, dass es zugreifen soll. Damit weiß die Website deine IP Adresse nicht, sondern bekommt die des VPN. Wenn bei einer offiziellen Ermittlung ein VPN auftaucht, können Behörden auch von VPN-Anbietern Daten einfordern. Es gibt VPN-Anbieter, die IP Adressen speichern und welche, die es nicht machen oder nach einer gewissen Zeit löschen.

 

Wir bedanken uns bei der Abteilung für Gesellschaft, die uns bei diesem Artikel geholfen hat und an die ihr euch mit Fragen zum Thema Jugendschutz wenden könnt.