Immer mehr Jugendliche verschicken intime Bilder/Videos von sich an Partner*innen oder Freund*innen. Du bestimmst, ob und wem du dich nackt zeigen möchtest und ob du ein intimes Bild/Video von dir verschickst. Was dabei erlaubt oder auch strafbar ist, findest du in diesem Artikel.
Sexting
Was ist Sexting?
Sexting ist das gegenseitige Schicken von sexuellen Bildern oder Videos.
Einvernehmliches Sexting
Einvernehmliches Sexting ist das Anfertigen, Verschicken und Besitzen von Texten oder Nacktaufnahmen (Bilder oder Videos).
Es ist erlaubt, wenn:
- alle beteiligten Personen zumindest 14 Jahre alt sind.
- alle beteiligten Personen der Aufnahme, dem Weiterschicken und dem Speichern zugestimmt haben.
Damit das klar ist: Du benötigtest auch die Zustimmung der Person, der du ein Nacktbild/Video von dir schickst.
Wenn du jemandem ein intimes Foto/Video, im gegenseitigen Einvernehmen, von dir schickst, darf diese Person es solange bei sich haben, bis du es nicht mehr möchtest. Dann muss das Foto/Video gelöscht werden.
Ich habe jemandem ein intimes Foto von mir geschickt ... Jetzt möchte ich, dass es gelöscht wird. Was kann ich tun?
Fordere die Person, die das Bild von dir bekommen hat, auf, das Bild zu löschen. Sie muss das tun, sonst macht sie sich strafbar. Wenn deine Fotos/Videos nicht gelöscht werden oder sogar an andere weitergeschickt werden, zögere nicht, dir Hilfe zu holen.
Verboten
- Strafbar ist, wenn freizügige Fotos/Videos unter Druck oder Zwang, im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. in Verbindung mit Erpressung, entstehen.
- Ebenso strafbar ist das Verbreiten durch Dritte.
Schickt dir z. B. ein Freund ein Nacktfoto von seiner Freundin, dann darfst du dieses nicht weiterschicken oder in eine WhatsApp-Gruppe laden. Du darfst dieses Foto auch nicht bei dir speichern, da es dir ja nicht von der am Foto abgebildeten Person geschickt wurde.
Was ist „„Upskirting“? Was ist „„Downblushing?“
„Upskirting“ ist das heimliche Anfertigen von Fotos oder Videos, indem eine Kamera z. B. unter den Rock (skirt) gehalten und so ungefragt der Intimbereich einer Person aufgenommen wird. Wird in den Ausschnitt fotografiert oder gefilmt, so wird das „Downblushing“ genannt. In Österreich sind seit Jänner 2021 „Upskirting“ und „Downblushing“ wegen der „Verletzung des Intimbereichs“ strafbar.
Hier findest du Unterstützung, wenn intime Fotos von dir im Internet auftauchen!
Quellen:
Rat auf Draht
Erster Sex und große Liebe – Tipps und Infos für junge Leute (Broschüre, Hrsg.: Österreichische Jugendinfos, 2015)