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Illegale Pornos, Dick Pics & dein eigenes Bild

Pornos dürft ihr in Österreich schauen, wenn ihr 18 Jahre oder älter seid. Aber welche Pornos sind immer verboten? Dürft ihr Dick Pics oder Clit Pics von euch selbst machen und verschicken? Wir haben für euch die wichtigsten Infos recherchiert.

 

Fangen wir mal vorne an: Was ist überhaupt ein Porno bzw. eine pornografische Darstellung?

 

Im österreichischen Gesetz zählen Bilder, Videos und gezeichnete oder animierte Inhalte als pornografisch, wenn sie:

  • geschlechtliche Handlungen zeigen, also Sex
  • “Genitalien oder den Schambereich reißerisch verzerrt, auf sich selbst reduziert und von anderen Lebensäußerungen losgelöst” darstellen

 

Ähm – bitte wie, was soll das heißen? Am leichtesten lässt es sich mit Beispielen erklären:

 

Eine geschlechtliche Handlung ist zum Beispiel Vaginalsex, Analsex, Oralsex, Stimulation mit der Hand. Also ist ein Bild von einer Brust nicht pornografisch, wenn die Brust aber mit den Händen oder dem Mund sexuell berührt wird, ist es pornografisch.

 

Ein Foto von einem Baby, das gewickelt wird, ist nicht pornografisch, obwohl die Genitalien sichtbar sind. Wieso? Weil es nicht „von anderen Lebensäußerungen losgelöst“ ist: es wird eine alltägliche Situation gezeigt. Außerdem ist es nicht „reißerisch verzerrt“ oder „auf sich selbst reduziert“, weil die Genitalien halt sichtbar sind, wenn das Baby gewickelt wird. Das Foto wurde aber nicht gemacht, weil die Genitalien sichtbar sind, sie sind halt auch am Foto.

 

Pornos, Alter und Strafen

 

Wenn du 18 Jahre oder älter bist, darfst du in Österreich Pornos schauen. Menschen, die pornografisch dargestellt werden, müssen auch über 18 Jahre alt und einverstanden sein. Das sind zum Beispiel erwachsene Schauspieler*innen in Pornofilmen.

 

Es ist verboten, pornografisches Material von Menschen zu machen, die unter 18 Jahre alt sind.

Bei Kinderpornografie greifen die Gerichte hart durch und es gibt Gefängnisstrafen:

 

  • Besitz von Kinderpornos, auf dem Menschen unter 18 zu sehen sind: bis zu einem Jahr
  • Besitz von Kinderpornos, auf dem Menschen unter 14 zu sehen sind: bis zu zwei Jahre
  • Herstellung und Weitergabe von Kinderpornografie: bis zu drei Jahre

 

Wenn jemand unter 18 Jahre alt ist und legale Pornos schaut, kommt das übrigens nicht vor Gericht. Strafen gib es aber trotzdem. Wir haben euch zu dem Thema einen eigenen Artikel geschrieben.

 

Wir fassen also zusammen:

Pornos (Bilder, Videos, Gezeichnetes/Animiertes) mit Menschen unter 18 Jahren sind Kinderpornos. Der Besitz, die absichtliche Suche, das Anfertigen und das Weitergeben sind strafbar und können angezeigt werden. Es gibt saftige Strafen.

Das eigene Bild

 

Wie ihr vielleicht wisst, seid ihr in Österreich sexuell mündig, wenn ihr 14 Jahre oder älter seid. Das heißt, ab 14 dürft ihr Sex haben. Wie ist das also, wenn ihr zwischen 14 und 18 Jahre alt seid und ein pornografisches Foto oder Video von euch selbst machen und/oder das mit jemandem teilen möchtet?

 

Wenn ihr euch darauf einigt, Fotos oder Videos miteinander zu tauschen, die pornografisch sind, müssen sie unter euch bleiben.

 

Wir können das nicht genug betonen!

Sobald ihr solche im Vertrauen geschickte, private Fotos oder Videos weitergebt, ist das nämlich Weitergabe von Kinderpornografie und mit bis zu drei Jahren Gefängnis strafbar.

 

Weitergeben heißt in dem Fall, dass ihr es anderen Personen zugänglich macht. Es ist also auch verboten, solche Fotos jemand anderen anschauen zu lassen, egal, ob ihr es weiterschickt oder „nur“ euer Handy durch die Runde gebt.

Das gilt, wenn ihr zwischen 14 und 18 Jahre alt seid. Unter 14 Jahren ist es unter keinen Umständen erlaubt, pornografisches Material anzufertigen!

 

Was tun, wenn was passiert?

 

Wenn Material von euch in die falschen Hände gerät, ist es wichtig, dass ihr etwas tut. Sucht euch Hilfe und wendet euch zum Beispiel an eure Eltern oder eine Vertrauens(lehr)person. Das ist nicht angenehm und nicht lustig, aber geht den Schritt trotzdem. Wenn nicht für euch, dann um den*die Täter*in in seine*ihre Schranken zu weisen und andere Menschen in der Zukunft vor Übergriffen durch diese Person zu schützen.

 

Wenn dir illegales Material auf Social Media Plattformen unterkommt, melde es der Plattform. Wenn das nicht hilft und/oder du auf dem Bild sichtbar bist, kannst du es bei der Internet Ombudsstelle melden. Das gilt auch ganz allgemein für Fotos von dir.

 

Du hast ein Recht an deinem eignen Bild und es darf ein Foto, auf dem du alleine abgebildet bist, nie oder deine Einwilligung bzw. die, deiner Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden.

 

Wenn euch jemand illegales Material zuschickt, löscht es. Es gilt auch als Besitz von Kinderpornos, wenn jemand zum Beispiel im Klassenchat ein illegales Foto teilt und du es nicht löschst. Egal, ob es lokal auf deinem Gerät gespeichert ist oder nicht, wenn du jederzeit drauf zugreifen kannst, z.B. in einer Whatsapp-Gruppe, gilt das als Besitz.

 

 

Im gegenseitigen Einverständnis

 

Wir haben ja schon geklärt, dass es nicht bestraft wird, wenn ihr Bilder und Videos von euch im gegenseitigen Einverständnis teilt. Da wollen wir kurz nochmal einhaken.

Menschen, die ihr nicht persönlich kennt, sondern z.B. im Internet in einem Spiel trefft, machen euch vielleicht Komplimente. „Das fängt oft harmlos an und steigert sich dann“, sagt Mag. Hansjörg Bacher, Staatsanwalt in Graz:

„Irgendwann kommt die Frage nach einem Foto, dann nach einem Foto im BH und so weiter. Oft wird das auch zur Erpressung: Jetzt habe ich das Foto von dir im BH, wenn du mir keines ohne schickst, veröffentliche ich das“.

Auch hier ist es wichtig, dass ihr euch Hilfe holt und so etwas meldet.

 

Gegenseitiges Einverständnis kann es nur geben, wenn euer Gegenüber euch nicht täuscht.

Wenn jemand im Internet seine Identität verschleiert und euch anlügt, kann das nie als Einverständnis gewertet werden.

 

Wenn ihr oder Freund*innen von euch in einer blöden Situation seid, holt euch auf jeden Fall Hilfe. Bei Rat auf Draht könnt ihr euch zum Beispiel immer anonym & kostenlos melden.

 

Wir bedanken uns recht herzlich bei Mag. Hansjörg Bacher und der Staatsanwaltschaft Graz für die Unterstützung und dass wir ihnen für euch Löcher in den Bauch fragen durften.